Feuerwerk ganzjährig in Berlin abholen mit §7/§27 oder Gewerbeschein
Du möchtest Feuerwerk in Berlin ganzjährig kaufen oder abholen – nicht nur zu Silvester? Das ist möglich, wenn du über einen Gewerbeschein oder eine Erlaubnis nach §7 bzw. §27 Sprengstoffgesetz (SprengG) verfügst. In diesem Artikel erfährst du, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie die Abholung in Berlin funktioniert und wie du sogar professionelle Feuerwerke unter dem Jahr durchführen lassen kannst.
Wer darf Feuerwerk außerhalb von Silvester abholen?
Während Privatpersonen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nur zwischen dem 28. und 31. Dezember erwerben dürfen, gibt es für bestimmte Personengruppen Ausnahmen. Du darfst ganzjährig Feuerwerk kaufen, wenn du:
- einen Gewerbeschein für den Verkauf oder die Durchführung von Feuerwerken besitzt
- eine Erlaubnis nach §7 SprengG (gewerbliche Nutzung) hast
- eine Erlaubnis nach §27 SprengG (private Pyrotechnik mit Schulung) besitzt
In all diesen Fällen darfst du Feuerwerkskörper auch außerhalb des Jahreswechsels abholen, transportieren und nutzen – natürlich nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
§7 vs. §27 SprengG – das ist der Unterschied
§7 SprengG – für gewerbliche Pyrotechniker
Diese Erlaubnis richtet sich an professionelle Pyrotechniker und Unternehmen. Sie erlaubt Lagerung, Abholung und Durchführung von Feuerwerken im gewerblichen Rahmen – etwa für Großveranstaltungen, Filmsets oder Stadtfeste.
§27 SprengG – für private Pyro-Fans
Mit dieser Erlaubnis dürfen auch Privatpersonen Feuerwerk erwerben und verwenden, etwa für Hochzeiten, Geburtstage oder eigene Shows – allerdings nur mit genehmigtem Abbrennplatz und Anzeige bei der Behörde.
Feuerwerksabholung in Berlin-Lichtenrade – schnell & sicher
In unserem Shop in Berlin-Lichtenrade bieten wir dir die Möglichkeit, Feuerwerk ganzjährig abzuholen – natürlich nur mit gültigem Nachweis:
- Große Auswahl an geprüften F2-Artikeln (z. B. Batterien, Raketen, Verbundfeuerwerk)
- Nur CE- und BAM-zertifizierte Ware
- Persönliche Beratung & Vorab-Reservierung online
- Sichere Abholung bei Vorlage von §7/§27 oder Gewerbeschein
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Du willst ein Feuerwerk – aber kein eigenes sprengen?
Kein Problem! Für Feuerwerke unter dem Jahr ohne eigene Erlaubnis oder Genehmigung vermitteln wir dir erfahrene Profis. Unsere Partner von SkyWizard sind auf professionelle Pyrotechnik spezialisiert und übernehmen Planung, Anmeldung und Durchführung – z. B. für:
- Hochzeiten & private Feiern
- Firmenveranstaltungen
- Stadtfeste, Vereinsjubiläen, Großevents
Alle Feuerwerke werden rechtlich korrekt angemeldet und unter Einhaltung aller Sicherheitsvorgaben durchgeführt – für ein unvergessliches Erlebnis ohne Risiko.
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Rechtliche Hinweise & Sicherheit
Alle Informationen basieren auf dem aktuellen Stand des Sprengstoffgesetzes. Detaillierte Hinweise findest du auch in der offiziellen Informationsbroschüre der Polizei zum Thema Feuerwerk (PDF).
FAQ – Häufige Fragen zur Feuerwerksabholung mit Genehmigung
Kann ich Feuerwerk im Mai oder August abholen?
Ja – mit einem gültigen Gewerbeschein oder einer Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG.
Wo kann ich in Berlin ganzjährig Feuerwerk kaufen?
Zum Beispiel bei Lichtenrader Feuerwerkverkauf – mit Nachweis und Terminvereinbarung.
Kann ich ohne Genehmigung ein Feuerwerk im Sommer machen?
Nein – außer du beauftragst einen Profi wie SkyWizard, der alles ordnungsgemäß für dich umsetzt.
Was ist F1-Feuerwerk?
F1 sind Kleinstfeuerwerke (z. B. Wunderkerzen), die ganzjährig und ohne Genehmigung verkauft werden dürfen.
Muss ich mein Feuerwerk anmelden?
Ja – jedes Feuerwerk außerhalb von Silvester muss bei der Behörde angezeigt oder genehmigt werden. Unser Team hilft dir gern bei Fragen.
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Ob du selbst mit Genehmigung zündest oder lieber einen Profi beauftragst – bei uns bist du richtig. Nutze unsere ganzjährige Abholung mit §7/§27 oder Gewerbeschein oder lasse dein Event von SkyWizard spektakulär inszenieren.